Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde

Historisches: Ein Rückblick

Ein Blick auf die Geschichte der evangelisch-reformierten Gemeinde ist nicht möglich ohne eine Berücksichtigung der christlichen und historischen Entwicklungen der Stadt und des Umlands. Denn die Geschichte der Stadtkirche auf dem Hallenbrink reicht weit zurück vor die Zeit der Reformation und der Ausbreitung des Protestantismus – sie ist Teil einer wechselhaften regionalen Kirchen- und Stadtgeschichte.

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Seit 600 Jahren gibt es diesen Ort, die Kirche auf dem Hallenbrink in der zunächst sich noch entwickelnden Stadt Salzuflen, die den Menschen über die Jahrhunderte hinweg Orientierungspunkt für ihr Leben, Zufluchtstätte in notvollen Zeiten, festlicher Ort für die Hoch-Zeiten des Lebens und Versammlungspunkt für Gottesdienst und Gebet war und ist.

Das »600-jährige Bestehen« wurde im Jahr 2000 deshalb nicht nur als reformiertes, evangelisches oder ökumenisches Gemeindefest geplant, sondern in der großen Offenheit eines Salzufler Stadtfestes, zu dem alle Kirchengemeinden der Stadt und die Stadt Bad Salzuflen als gemeinsame Veranstalter alle Bürgerinnen und Bürger, Freunde und Interessierte eingeladen hatte.

Die Texte und Informationen dieser Internetseiten zur Historie sind der Festschrift »600 Jahre Stadtkirche Bad Salzuflen« entnommen. Diese wiederum beruht in Teilen auf dem bereits 1966 herausgegebenen, vergriffene Buch »Die reformierte Kirche auf dem Hallenbrink« von Otto Pölert.

Die Festschrift ist in einigen Exemplaren noch im Gemeindebüro der Stadtkirche erhältlich. Wir bedanken uns bei allen Autoren für ihre Arbeiten in Wort und Bild.

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Die Anfänge – Christianisierung im lippischen Nordosten

Seit 680 missionierte der Heilige Kilian, ein irischer Wanderbischof und Missionar, im Frankenlande, der zusammen mit seinen Gefährten Kolonat und Totnan 689 bei Würzburg ermordet wurde.

Seine Gebeine liegen im Neumünster zu Würzburg begraben. Um 780 übergab Karl der Große die Sachsenmission, die bis dahin von Fuldaer Mönchen getragen worden war, den Würzburger Bischöfen. Die von ihnen ausgehende Mission stand unter dem Patronat des Heiligen Kilian. Die alten Kilianskirchen im ostwestfälischen Raum, in Paderborn, Lügde, Höxter, Stadtoldendorf, Exter und Schötmar, der Muttergemeinde der Salzufler Kirchengemeinde, reichen in jene Zeit zurück.

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Zur alten Kirche der Schötmaraner Mutterkirche gehörte ein weitläufiges Kirchspiel mit den folgenden, in mittelalterlichen Quellen erwähnten Orten und Bauernschaften Schötmar, Salzuflen, Wüsten, Biemsen , Ehrsen, Retzen, Papenhausen, Grastrup, Sylbach, Schuckenbaum, Bexterhagen, Krentrup, Nienhagen, Bexten und Vinnen.

Hinzu kommen noch die von H. P. Wehlt nachge­wiesenen Ortschaften Ribbentrup, Schar‑ bzw. Schaphus, Übbentrup, Sorenhagen, Büxten, Pehlen, Hellerhausen und Schwabedissen, wozu noch das 1357 erstmals erwähnte Ehrdissen und Hovedissen hinzuzufügen sind.

Beides, Kilianspatrozinium und Umfang des Kirchspiels machen es wahrscheinlich, dass die Anfänge der Schötmarschen Kirche in das auf 780 folgende Jahrhundert zurückreichen. Schötmar gehört damit zu den älte­sten Gemeinden des Lipperlandes, wenn es nicht sogar die älteste ist.

Von Schötmar ist die Christianisierung der umliegenden Landschaften ausgegangen.

Es ist recht offensichtlich, warum die Würzburger Missionare gerade diesen Ort wählten. Noch heute, trotz aller siedlungsgeographischen Veränderungen lassen sich die Grundverhältnisse leicht erkennen. Die Kirche erhebt sich wie alle ihre Vorgängerin­nen auf einem flachen Hügel am Rande der Niederung von Bega und Werre.

Einst kreuzten sich hier zwei bedeutende mittelalterliche Wege, die sächsische Heerstraße, später Frankfurter Weg genannt, von Paderborn kommend und wei­ter zur Weser verlaufend, und eine Ost‑West‑Straße, die von Hameln kommend Anschluss an das nach den Niederlanden führende Wegenetz fand.

In Schötmar überquerte man Bega und Werre, anfangs gewiss in Furten, später auf Brücken, die von der Kirchengemeinde zu unterhalten waren. Der Ort mit seiner zentralen Lage bot sich also als Missionszelle und Kirchort geradezu an.

Die weitere Entwicklung zeigt allerdings eine deutliche Gewichtsverlagerung zugunsten der eben erst gegründeten Stadt Bad Salzuflen. Die Zukunft gehörte den sich kräftig entwickelnden Städten. Davon wurde das Kirchspiel durch die allmähliche Stadtwer­dung Salzuflens wohl berührt, der Ort selber nahm an dieser Entwicklung nicht teil.
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Christliche Welt des Mittelalters

Um 1400: Die Stadt platzt aus den Nähten. Zu viele Menschen, zu wenig Raum. Viele ver­dienen kaum das Nötigste, so mancher muss betteln gehen.

Die Handwerker haben sich in Zünften zusammengeschlossen. Damit hat sich ihre Stellung verbessert. Für jedes Gewerbe gibt es eine Zunft und nur wer ihr angehört, darf das Handwerk betreiben. Im Hand­werkerviertel hat jede Zunft ihre eigene Straße. So gibt es eine Glockengießerstraße, eine Böttcherstraße, eine Webergasse und viele andere. In der Torstraße wohnen die Schmiede.

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Grobschmiede fertigen auf offener Straße Hufeisen an und die Hufschmiede beschlagen die Pferde. Die Nagelschmiede werken in kleinen Buden, die man von der Straße her durch einen niedrigen Gang erreicht. Herbergen, Schenken und eine Badestube sind beim Tor zu finden.

Die großen Bürgerhäuser im Vordergrund gehören schon zum Patrizierviertel, wo die reichen Kaufleute wohnen. Es geht in der Torstraße lebhaft zu. Man arbeitet wenn mög­lich im Freien, denn in den Häusern ist es eng und finster. Eine große Diele im Erdgeschoss dient als Wohnraum für alle Hausbewohner. Darüber liegen nur zugige Lagerböden. Die Fensterlöcher werden mit einfachen Holzluken verschlossen. Glas ist teuer, nur wenige kön­nen sich richtige Glasfenster leisten. Kein Wunder, dass die Leute lieber vor den Häusern bleiben, Bänke zu beiden Seiten jeder Haustür laden zum Verweilen ein.

Die Straße ist schmutzig. Der Unrat wird einfach vor die Haustüren geworfen. Schweine, Hunde und Hühner laufen frei herum, finden in den Abfällen Nahrung und besorgen so einen Teil der Straßenreinigung. Gelegentlich nimmt ein Bauer eine Wagenladung Kehricht mit vors Tor. Männer und Frauen tragen hohe Holzsandalen, um mit ihren Schnabelschuhen nicht im Schmutz zu versinken.

Wer es sich leisten kann, reitet. Bretter führen über die stinkende Gosse zu den Häusern. Vor der Badestube schwillt sie oft zum See. Dann helfen auch die Bretter nicht mehr.

Aber in die Badestube geht jeder gern, denn es geht dort lustig zu. Oft sitzen Männlein und Weiblein in der gleichen Wanne und trinken Wein dabei. Die Mönche wettern gegen das un­züchtige Treiben. Wer weiß, spotten die Badenden, vielleicht wären sie selbst gern dabei?

Sonst sind die Mönche der verschiedenen Orden geschätzt und angesehen in der Stadt. Sie tun viel Gutes, ermahnen die Reichen zur Wohltätigkeit und helfen den Armen und Kranken. Die Bürger sind fromm. Sie besuchen die Messe, stiften Altäre, geben den Bettlern Almosen und pilgern hin und wieder zu einem fernen Wallfahrtsort. Die Frauen am Brunnen lassen sich Zeit beim mühsamen Wasserschöpfen und -tragen, stehen beieinan­der, plaudern und freuen sich über jede Abwechslung. Auch der Torwächter schaut dem Leben auf der Straße zu.

„Stadtluft macht frei“

Um das Jahr 1200 begann der Boom der Städte. Damals gab es 250 Städte in Deutschland, 100 Jahre später waren es bereits 1000 und im Jahr 1500 waren es 3000. Auf dem Lande gab es nicht mehr genug Arbeit für alle. Viele ländliche Zuwanderer lebten als Unterschicht in den Vorstädten. Zur Unterschicht gehörten etwa Dienstboten, Tagelöhner, viele Frauen, Bettler, Blinde, Lahme, Aussätzige, aber auch Henker und Totengräber.

Der neue Stand der Bürger wurde immer selbstbewusster. Durch ihren Handel, ihr Handwerk trugen sie zum Reichtum der Stadt bei; also wollten sie auch mehr persönliche Freiheiten, ein gerechteres Steuersystem, eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Die Kaufleute, die zu­nächst von einem Markt zum anderen gewandert waren, wurden mit der Zeit sesshaft und schlossen sich in Gilden zusammen. Aus diesen erwuchsen bald reiche Kaufmanns­geschlechter, die im Rat der Stadt eine bedeutende Rolle spielten.

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Das Kirchspiel Schötmar im Mittelalter

Das Kirchspiel war weitläufig und die Wege zum Gottesdienst beschwerlich. Darum ist es verständlich, wenn sich im Laufe der Zeit um die Kilianskirche ein Kranz von Kapellen bildete.

Die wichtigste der Filialkirchen war die auf dem Hallenbrink in Salzuflen, aus der die bis heute bestehende reformierte Pfarrkirche bzw. Stadtkirche geworden ist. Auch in Retzen und Hovedissen sowie auf dem Amtsmeierhof Bexten und Vinnen standen Kapellen. Aus der letztgenannten kam eine Glocke in die reformierte Kirche zu Salzuflen, wo sie bis 1917 hing.

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Wenig ist von den Pfarrherren des Mittelalters bekannt. Der erste, dessen Name überliefert ist, war ein Pfarrer Lutbert, der am 7. März 1334 in Lemgo als Zeuge bei einem Rechtsgeschäft zugegen war.

Im 15. Jahrhundert mehren sich die Nachrichten. In seiner ersten Hälfte waren die Brüder Lüdeke und Hilbrant Bading, die einer Lemgoer Familie entstammten, an der Kirche zu Schötmar. Gegen Ende des Jahrhunderts stellte die Salzufler Familie Sander Pfarrer und Kapläne.

Wohl nicht erst in jener Zeit war es so, dass die Pfarrherren, die geweihte Priester waren, neben sich Kapläne „Kapellenpriester“, Plebane „Weltpriester“, die nicht zum Zölibat verpflichtet waren, und Mercenarii „Lohnpriester“ hatten. Das war bei dem Umfang des Kirchspiels und bei der Anzahl der zu versorgenden Kirchen und Kapellen unumgänglich.

Drei Faktoren prägten das Kirchspiel: Für die Gemeinde war es von Bedeutung, dass neben der Kirche die landesherrliche Burg stand mit dem gräflichen Vogt, der gewiss ein gewichtiges Gemeindemitglied war, und mit einer Anzahl abhängiger Höfe und Hintersassen. Aus der Vogtei entwickelte sich das spätere Amt Schötmar.

Innerhalb der Grenzen des Kirchspiels lagen die Ufelner Salzquellen, an denen sich schon früh ein Gemeinwesen mit städtischem Charakter ausbildete. Wurden auch die Mauern nach 1450 gebaut und die Stadtrechte erst 1488 verliehen, so lässt sich doch bereits 1322 eine Ratsverfassung mit Bürgermeister und Konsuln nachweisen.

Die Bürger dieses städtischen Gemeinwesens mochten sich je länger je weniger mit der kirchlichen Abhängigkeit vom Dorf Schötmar abfinden. Die frommen Stiftungen des 15. und 16. Jahrhunderts aus Salzuflen hatten nicht zuletzt den Zweck, regelmäßige Gottesdienste in der Kirche auf dem Hallenbrinke zu sichern. Ebenso bemühte man sich, die Schötmarschen Pfarrer durch Vergünstigungen dazu zu bewegen, innerhalb der Stadtmauern Wohnung zu nehmen. Es war also nur der letzte Schritt, wenn 1531 mit der Reformation Salzuflen sich von der Muttergemeinde Schötmar trennte.

Über das ganze Kirchspiel verstreut lagen die Meierhöfe mit ihren schon erwähnten eigenen Kapellen. Die Meier genossen in Gemeinde und Kirche manches Privileg. Eine Anzahl von ihnen stand unter kirchlicher Lehnshoheit, so die im Amt Heerse zusammengefassten Meierhöfe zu Bexten, Vinnen, Volkhausen, Hündersen, Schormann, Husemann, Funke in Wülfer, Ueckermann an der Bega, Lehbrink in Retzen und Meier in Werl, die den Zehnten an den Paderborner Bischof zu leisten hatten.

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Wirtschaftliche Situation Salzuflens

„Iufeln, dat Soltfatt“ - mit diesem Wort ist die Geschichte, das Wesen und die Bedeutung Salzuflens knapp und klar umrissen. Das Salz bestimmte Geburt, Name und Geschick der Siedlung an der Salze über viele Jahrhunderte.

Das Salzwerk wurde 1048 erstmals erwähnt. In dem Wappen der Stadt, dessen älteste, Form aus dem Jahre 1412 stammt, fand dieses Wort auch seinen sinnfälligen und bildhaften Ausdruck: die Salzkristalle und der Brunnen. Der alte Name Soltuflen wurde gedeutet als „Ort an der Salzequelle, hinab zum engen Durchgang durch sumpfiges Gelände.“ Urkundlich tritt uns der Name Soltuflen seit dem 10. Jahrhundert entgegen, um in den Heberegistern der Abtei Herford später häufiger zu erscheinen.

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Der Salzhandel brachte wachsenden Wohlstand. Selbstbewusstsein erfüllte die Bürger des „Wigboldes“ Salzuflen. In Herford, das seit dem 12. Jahrhundert, ebenso wie Lemgo dem mächtigen Städtebund der Hanse angehörte, nahmen Handel und Wandel einen ungeahnten Aufschwung.

Die Lebenshaltung des Bürgers und auch des Bauern erforderte im Maße des steigenden Wohlstandes immer größere Mengen von Verbrauchsgütern. In Kleidung und Wohnung, in Essen und Trinken wurde ein Aufwand getrieben, der kaum noch befriedigt werden konnte. Dadurch erhöhten sich die Preise der Waren, die den Herstellern und Händlern reichen Gewinn brachten.

Auch Salzuflen sollte an diesem Segen teilhaben. Eine gewaltige Preissteigerung des Salzes ließ den Reichtum des Gemeinwesens steigen und gab dem Magistrat die Mittel in die Hand, im Laufe der Jahrzehnte einen umfangreichen Grundbesitz, vor allem ausgedehnte Wälder, in den Besitz Salzuflens zu bringen. Das 15. Jahrhundert war die Zeit des größten Wohlstandes in Salzuflen.

Wie schon in früheren Jahrhunderten wurde die Sole, die sich in einem mit Holzbohlen ausgekleideten Brunnen sammelte, mit Holzeimern in große, viele Zentner schwere Bleipfannen geschöpft und eingedampft. Das vorzügliche und begehrte Salz wurde auf den Märkten der umliegenden Städte verkauft.

Groß war der Kreis der an der Salzgewinnung Beteiligten: die Besitzer der Salzkotten, die Salzbezugsberechtigten, die Sälzer als Pächter, die Zöger, die die Sole aus dem Brunnen herauswanden, und die Salzkärrner. Diese, die Fuhrleute der Salzfrachten, bildeten eine eigene Gilde, wie Schuhmacher und Schneider.

In Salzuflen ging es hoch her. Die schnell erworbenen Reichtümer machten die Bürger übermütig und ließen sogar Luxus aufkommen. Doch das Unglück kam schnell und unerwartet. Im Verlauf der Soester Fehde fielen die böhmischen Söldnerhaufen des Erzbischofs von Köln im Jahre1471 in die lippischen Lande ein. Sie hausten auch in Salzuflen schrecklich. Höfe, Häuser und Kotten gingen in Flammen auf.

Die Not zwang jedoch zu Einigkeit und gemeinsamem Handeln. Es entstand eine neue Siedlung. Der kostbarste Schatz der Ufler, die Solequelle, war unversehrt. Bald standen neue Salzhäuser um den alten Brunnen herum. Im Obernberg und Vierenberg wurden Steine gebrochen und das ganze Anwesen in den Jahren 1450 bis 1472 mit einer hohen Ringmauer und eingebauten Wach- und Tortürmen umgeben.

Weniger um einen planmäßigen Angriff abzuwehren, als zum Schutz gegen landfahrendes Gesindel und nicht zuletzt zum Zeichen eigenen Rechtes und eigenen Marktes.

1488 erhält der Ort Salzuflen Stadtrecht.

Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) brachte erneut Not und Elend. Wohlstand und Handel kamen zum Erliegen. Die Pest tat das Ihrige, so dass die Einwohnerschaft von 2000 auf 865 Seelen dezimiert wurde. Von diesem Niedergang konnte sich die Stadt über lange Zeit nicht erholen. Noch der Verkauf des Salzwerkes 1766 an die Fürstliche Rentkammer sind Zeugnis davon und erst die Verwendung der Sole zu Heil- und Kurbädern gab der Stadt einen neuen Aufschwung.

Im Jahre 1817 baute man auf dem Salzhof das erste kleine Badehaus. Es hatte nur ein paar kleine Badestuben, finstere Löcher, die nicht einmal ein Fenster in der Außenwand hatten. Die ersten Kurgäste waren Bauern aus der Nachbarschaft. Sie kamen auf Leiterwagen, die bepackt waren mit Bettzeug, Schinken, Würsten, Butter und Brot. Denn in der Stadt gab es noch keine Pensionen oder Gästehäuser.

Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Kurgäste mehr, so dass man den Kurbetrieb aus dem engen Salzetal herau an den Rand der Stadt verlegte. In 50 Jahren wurde Bad Salzuflen zu Deutschlands größtem Heilbad. Mehr als 65.000 Menschen kamen jährlich und suchten Erholung oder Heilung von ihrem Leiden, von Rheuma, von Krankheiten des Herzens, der Nerven und der Atemwege.

Im ausgehenden 20. Jahrhundert machen Rezession und Kostendämpfung im Gesundheitswesen den Kurorten allgemein und somit auch Bad Salzuflen große Probleme. Der Neubau des Bewegungszentrums soll zusätzliche Attraktivität bieten, damit die zurückgehenden Kurgastzahlen aufgefangen werden können.

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Kirchbau in Salzuflen

Die Ufler Siedlungen wurden bei einer Neuordnung der Aufsichtsbezirke innerhalb des Bistums Paderborn am 31. Januar 1231 dem Kirchspiel Schötmar zugeteilt.

Ob allerdings auch schon gleich auf dem Hallenbrink eine Kapelle errichtet wurde, ist unsicher. In einigen Orten der weit ausgedehnten Parochie Schötmar lagen einige kleine Kapellen, die auch älteren oder kranken Menschen die Möglichkeit gaben, an gelegentlichen Messen teilzuneh­men.

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Die Anfänge der „capella Beatae Mariae Virginis up dem Hallenbrynke“, einer zunächst der Jungfrau Maria „Unserer Lieben Frau“ und später noch Johannes dem Täufer geweihten Kapelle, liegen im Dunkel. Erwähnt wird sie in der ältesten Urkunde der Schötmaraner Gemeinde vom 30. Oktober 1421. Unauffindbar ist die von Pölert erwähnte Ersterwähnung von 1322.

Die Selbstverständlichkeit, in der die Salzufler Kapelle in der Urkunde von 1421 Erwähnung findet, darf bereits vermuten lassen, dass es vor dieser zur Zeit belegbaren schriftlichen Ersterwähnung eine gottesdienstliche Stätte in Salzuflen gegeben hat. In jedem Fall muss ein im Mauerwerk der heutigen, 1524 erbauten bzw. 1765 neu aufgebauten Kirche wiederverwendeter Stein mit der Jahreszahl 1400 als zur Zeit gültige urkundliche Ersterwähnung gewertet werden, wenn auch die genaue Herkunft und Umstände dieser Inschrift im Dunkeln liegen.

Fünf weitere Jahreszahlen zeigen sich am Strebepfeiler der NO‑Ecke der Stadtkirche, wo sie bei späteren Umbauten eingefügt worden sind: Anno dm M CCCC L XX VI (1476), 1577, 1709, 1892 und 1962. Sie weisen jeweils auf Renovierungs- und Erweiterungsmaßnahmen hin.

Von einer festen Bauplanung und einem bestimmten Kunststil kann bei dem heutigen Kirchengebäude daher nicht geredet werden, wenn auch an verschiedenen Stellen gewisse Stilelemente deutlich werden. Anfangs wird die Kirche kaum größer gewesen sein als der Umfang des heutigen Turmes.

Der bedeutendste Umbau erfolgte 1524. Diese Jahreszahl steht in lateinischen Ziffern über dem spitz­bogigen Portal des Turmeinganges. Damals ist aber nicht nur der mächtige Unterbau des Turmes mit seinem gotischen Portal entstanden, auf den man fast 100 Jahre später den sehr hohen Spitzturm gebaut hat, sondern das ganze Kirchenschiff ist um fast das Doppelte in Länge und Breite vergrößert worden, so dass es jetzt Platz bot für 148 Besucher.

Die ganze Kirche wirkt seitdem schwerfällig und massiv, in ihren Proportionen nicht stimmig, der Turmsockel eigenwillig und gedrungen, was ihm im Volksmunde die Bezeichnung „der Dicke“ eingetragen hat.

Die Schutzpatronin der Stadtkirche war wie bereits angeführt die heilige Jungfrau Maria, nach der die Kirche in zahlreichen Urkunden „de kerken Unser leven Vrouwen“ benannt wurde. Daneben bestand noch das Patrozinium von Johannes dem Täufer, dessen Todestag (29. August) darum auch maßgebend für den Jahrmarkt in Salz­uflen geworden ist: Für die „frige kerkmisse“ (freie Kirchmesse) bestimmte der Landesherr 1488 den Sonntag nach der Enthauptung Johannis Baptiste.

Der Name Hallenbrink heißt im übrigen nichts anderes als abschüssi­ger, steiler Hügel. Das Empfinden dafür ist durch das heutige Stadtbild weitgehend verloren gegangen, wird aber noch deutlich, wenn man von der Osterstraße die Von-Stauffenberg-Straße oder die Treppe mit ihren 46 Stufen hochkommt.

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Reformation (1531‑1556)

In den Jahren zwischen 1531 und 1556 war Anton Giesenbier, der einer angesehenen und begüterten Salzufler Familie ange­hörte, Pfarrherr in Schötmar und in dieser Eigenschaft auch zuständig für Salzuflen.

Bis 1539 übte er sein Amt tat­sächlich aus, später zog er, dem katholischen Glauben treu bleibend, sich zurück und ließ sich von Pfarrgehilfen vertre­ten. Er bewirtschaftete seine Äcker, griff aber zuweilen immer wieder einmal in die Geschicke seiner Gemeinde ein. Seit 1520 wohnte er in seiner Vaterstadt, wo noch heute das von ihm erbaute Haus am Hafermarkt mit der Bauinschrift „D. Anthonius Geisenbeir fieri me fecit ‑ 1520“ (Herr A. Giesenbier ließ mich bauen) an ihn erinnert.

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Die Anfänge der reformatorischen Bewegung in der Gemeinde gehen in den Sommer 1531 zurück. Damals trat ein aus Lemgo stammender Prediger, Johann Gronewold, mit seiner Evangeliumspredigt im benachbarten Valdorf hervor, wo Salzufler Bürger ihn hörten. Man lud ihn ein und gab ihm Gelegenheit, in der Kirche auf dem Hallenbrink zu predigen.

Gronewold gelang es, die Bürgerschaft hinter sich zu bringen. Jedenfalls hatte im Frühherbst der Landesherr, der streng katholische Graf Simon V. zur Lippe (1511-1536), von den Ereignissen in Salzuflen gehört und forderte einen Bericht vom zuständigen Schötmaraner Pfarrherrn. Der Antwortbrief Giesenbier's vom 12. September 1531 ist erhalten.

In ihm teilt er mit, er wisse weder, wer dem Prädikanten die Predigterlaubnis erteilt, noch was er gepredigt habe, denn er sei zur fraglichen Zeit in seiner Schötmarschen Pfarrkirche gewesen. Aber ihm sei doch zu Ohren gekommen, dass Gronewold über Zachäus (Luk. 19,1 ‑ 9) gepredigt habe, über den Reichstag und über die Verachtung der armen Pastoren.

In der Tat, eine reformatorische Predigt!

Über einen Text, der das Urthema der Reformation, die Rechtfertigung des Sün­ders allein aus Gnaden, in sich birgt. Eine Predigt mit politi­schen Akzenten zudem, denn beim Reichstage dürfte wohl von jenem in Augsburg 1530 die Rede gewesen sein, auf dem die evangelischen Reichsstände ihr Bekenntnis, die Confessio Augustana, dem Kaiser vorlegten.

Und endlich scheinen auch die Schäden der damaligen Kirche angeklagt und beklagt worden zu sein, insbesondere der Niedergang des geistlichen Standes. Betrübt stellt Giesenbier fest, das „gemeine Volk“ hänge nicht mehr ihm, sondern dem Prädikanten an, und werde nun wohl seine eigene Kirche meiden müssen.

Nichts deutet darauf hin, dass irgendetwas gegen die neue Bewegung unternommen wurde. Pastor Giesenbier fügte sich in das Unabänderliche, der lippische Graf war wohl mehr mit den Ereignissen in seinen Städten Lemgo und Lippstadt befasst, wo die Reformation einen radikaleren, zeitweise tumultartigen und auch gewalttätigen Verlauf nahm.

Außer­halb Salzuflens scheinen sich reformatorische Gedanken nur langsam verbreitet zu haben, jedenfalls konnte A. Giesenbier noch Jahre unangefochten in Schötmar seinen Dienst versehen.

Die Ereignisse nahmen eine Wendung als 1536 Simon V. starb. Sein unmündiger Sohn Bernhard VIII. wurde am Hofe des Landgrafen Philipp zu Hessen im protestantischen Sinne erzogen. Auch in Lippe drängte der Landgraf auf evange­lische Reformen.

In den Sommerwochen 1538 entstand die erste evangelische Kirchenordnung Lippes mit ihren 37 Artikeln und konnte bereits am 28. August einem Landtag in Cappel zur Entschließung vorgelegt werden. Die Ordnung wurde, wenngleich nicht ohne Gegenstimmen beschlossen.

Die lippi­schen Pfarrer wurden für den 24. und 25. Oktober nach Detmold bestellt, um mit der neuen Kirchenordnung bekannt gemacht zu werden. Damit hatte sich die Reformation, die bis dahin eine Bewegung von unten gewesen war, grundsätzlich durchgesetzt.

In Detmold legte man den Pastoren die neue Kirchenordnung zur Bera­tung vor. Sie zögerten, sie anzuerkennen und versuchten Zeit zu gewinnen. Am Ende der Beratungen sprach der Hohen­hauser Pfarrer Engelbert Culrave in aller Namen, „sie bäten einmütig darum, dass man ihnen eine Abschrift gebe, jedoch nicht auf ihre Kosten“. Dabei blieb es zunächst.

Die Auseinandersetzung um die Kirchenordnung von 1538 ist innerhalb und außerhalb Lippes noch über Jahre hin geführt worden. Sie wurde auch den Wittenberger Reforma­toren zur Begutachtung zugeschickt und in allen wesent­lichen Teilen für gut befunden. Das Rückschreiben datiert vom 8. November 1538. Die Reformation in Lippe fand damit Anschluss an die evangelische Bewegung im Reich.

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Ablösung von Schötmar und Verselbständigung Salzuflens

Als Salzuflen sich durch seine Salzquelle zu Reichtum und Blüte entwickelt hatte, wurde das Interesse einer eigenständigen Parochie immer stärker.

So bemühten sich die Bürger, durch namhafte Stiftungen die Pfarrherren von Schötmar zur Abhaltung regelmäßiger Gottesdienste in ihrer Kapelle zu verpflichten (1421, 1444, 1477).

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Weil den Kirchherren aus Schötmar der Weg nach Uflen aber wohl zu beschwerlich war und die von der Stadt ausgesetzten Stiftungen, Präbenden und Vikarien immer verlockender wurden, setzten sie mit bischöflicher Genehmigung Kapläne ein, die in Salzuflen wohnten, als Weltgeistliche (Plebane, die nicht im Zölibat leben) die Frühmette hielten, Kranke besuchten und Kinder taufen mussten. Die parochiale Zugehörigkeit zu Schötmar blieb zunächst bestehen.

Die Kapläne, das erste Pfarrhaus „beim Kirchhof“ und wirtschaftliche Grundlage der neuen Gemeinde

Johann Sander war erster Kap­lan in Salzuflen und Inhaber der 1477 gestifteten „ewigen Kommende“. Mit dieser war eine Jahresrente von 24 Gulden sowie Freiheit von allen bürgerlichen Abgaben für Haus und Hof verbunden. Dieser Johann Sander war später ne­ben seiner Tätigkeit als Kirchherr in Salzuflen auch Pleban in Schötmar, wobei es ungewiss ist, ob er dort Inhaber der Pfarre oder, wie anzunehmen, nur Adjunkt des alten Pfar­rers Ludolf Sander war.

Am 14. April 1489 errichteten Johann Sander, Pleban der Kirche in „Schotemer“, der Herforder Bürger Gerke Bögeholz und der Bürgermeister Parnagel in Salzuflen mit Genehmigung des Bi­schofs Simon zu Paderborn eine Kommende an dem von ihnen gestifteten Altar in der Kirche zu Salzuflen, welcher geweiht ist der heil. Dreifaltigkeit, der heiligen Jungfrau Maria und dem heil. Johannes dem Täufer.

1511 verkaufte der Meier zu Schwabedissen an den Kirchherrn Johann Sander in Salzuflen eine auf seinem Hause in der Stadt liegende Grundschuld von 10 Rheinischen Goldgulden, die (bei 5% Zinsen) eine jährliche Rente von 1/2 Goldgulden aufbringt. Diese für den Kaplan und seine Nach­kommen bestimmte Einkunft ist eine von der Stadt unter Bür­germeister Herm. Alfermann gestiftete Kommende, die auf der alten Gherkammer[1] in der Salzufler Kirche fundiert ist.

Von dem nächsten Kaplan hören wir in einer Urkunde vom 11. Okt. 1523, die beim Staatsarchiv Münster liegt.[2] Vor dem Bürgermeister Jost Geysenber und drei Ratsherren vermachen der Bürger Johann Sparbrot und die Witwe des Ludeke Brach­ting dem ehrsamen Herrn Kaplan Johan Sparbrot (dem Sohn bzw. Neffen der Stifter) eine jährliche Rente von 6 Scheffeln Salz aus der Siedepfanne in ihrem Salzkotten („in kracht dusses breves seß scheppel soltes Uffeler Mate bynnen Uffelen vor der pannen to leveren in un ut vyf sintener blyg­ges“).

Der nächste Geistliche unserer Stadt ist Johan Bögeholz gewesen. Als Beleg dafür dient eine Urkunde aus dem Stadtarchiv vom 16. Okt. 1530: Tönnies Storck und seine Haus­frau Anne verkaufen eine Jahresrente von 3Y2 Gulden aus einem ihrer ererbten Häuser, Stätten und Höfe bei der Salze für 50 Goldgulden an den würdigen Herrn Johann Bogeholte, Priester und Kommendar des Frühmessenlehns in unserer neuen Kirche „in honorem sanctae Trinitatis, Johannis evange­listae et baptistae fundiert.“ Dieser J. Bögeholz kam aus Her­ford und war der Sohn des Bürgers Gerke Bögeholz, der in der Urkunde von 1489 genannt ist. Seine Mutter war eine geb. Sander aus Salzuflen.

In den Jahren 1531 und 1538 waren Kaplanei und Kommende in den Händen des Herrn Hermann Sander. In dieser Zeit entstanden Streitigkeiten um den Besitz des Hauses und das Anrecht auf die 400 Gulden, die dereinst Herr Ludolf Sander zugunsten von Angehörigen und Nachkommen seiner Sippe ge­stiftet hatte.

Zunächst wurden der in Salzuflen wohnende Kirchherr von Schötmar, Herr Anthonius Gießenbier, sowie Bürgermeister und Ratsherren über die Besitzverhältnisse des von Herrn Sander bewohnten Hauses vernommen. Doch er­schien nach allen Zeugenaussagen der Rechtsanspruch der Ver­wandtschaft Sander unanfechtbar. Bei Gelegenheit der Zeugen­vernehmungen kamen die Einzelheiten über den Bau des von Herrn Sander bewohnten Hauses zur Sprache.

Die um 70 Jahre alten Leute sagten aus, dass die Stadt für den alten Kirchherrn eine Hausstätte von Hille Krüsink gekauft habe zum Preise von 24 Mark. Auf diese Stätte habe Herr Joh. Sander ein Haus zim­mern lassen, wozu er das Holz von Lubbert dem Wende (Heller­hausen) für 1 Tonne Bier bekommen habe. Die Ufler hätten das Haus zu Behuf der Kommende auch zimmern helfen.

Am 16. Febr. 1538 wurden, da der seit Jahren herrschende Zwist wegen des Hauses am Kirchhofe und der von der Stadt verwalteten Stiftung von 400 Gulden noch nicht geschlichtet war, Verordnete der lipp. Ritterschaft und der Städte zur Be­endigung des Streites angerufen. Ihr Schiedsspruch lautete da­hin, dass die Stadt Salzuflen weiterhin die 400 Goldgulden ver­walten, aber als Jahreszinsen nicht wie bisher 24, sondern nur noch 12 Gulden (3%) als Studienbeihilfe für begabte Söhne der Familie Sander bezahlen sollte.

Nach sechs Jahren jedoch müsste das Kapital der Stadt zur Verfügung stehen, damit sie die Zin­sen für ihre Armen verwenden könne. Das Haus beim Kirch­hofe sollte mit den zugehörigen Ländereien dem Hermann San­der und seinen Nachkommen verbleiben; nur wurde der Stadt das Recht zuerkannt, über den Hof der Sander'schen Stätte (also durch die Turmstraße) zu fahren, wenn Bauarbeiten an der Kirche oder der „Stadtfeste“ (d. h. Mauer und Katzenturm) notwendig wären.

Es mag sonderbar erscheinen, wenn unsere Stadt diese Stiftung einer „ewigen Kommende“ schon 60 Jahre nach ihrer Fundation solcherart missachtete und das von dem frommen Herrn Ludolf Sander eingesetzte Kapital an sich zu reißen versuchte. Doch müssen wir bedenken, dass sich inzwischen bedeutsame Wand­lungen vollzogen hatten, welche das religiöse Empfinden der Menschen grundlegend änderten.

Die Reformation hatte sich durchgesetzt, und der alte Glanz mystischer Symbole war im Verblassen. Die Berufung auf eine Fundation zu Ehren des hei­ligen Kreuzes und der 10.000 Märtyrer erschien der Stadt nicht wie bisher als heilige Verpflichtung. Auch hatte die Kirche jetzt lutherische Pfarrer und brauchte keine Kapläne mehr zur Ab­haltung von Vigilien und Seelenmessen.

Die Stadt hat übrigens trotz der Vermittlung der Landstände die Kassation der Kommende nicht erreicht. Erst am 30. Nov. 1562 ist ein Vertrag zustande gekommen, der das Besitzrecht an der Kommende wie das Vorschlagsrecht für die künftigen Kommendare (jus praesentandi) endgültig dem „ehrsamen Rate in Soltufflen“ zu treuen Händen übertrug. Mit dem Bmstr. Berndt Schütte in Salzuflen haben der Offizial des Stifts Pader­born, Conrad thor Möllen, und der Dekan zu Bielefeld, Ant. Wehmeyer, verhandelt, um den jetzigen Commendarius, den würdigen und frommen Herrn Joh. Wistinghausen, so abzufinden, dass er und seine Verwandten zu, ihrem Rechte gelangten.

Von nun an sollte der Rat die Renten aus der Kommende dazu benutzen, „einen frommen und gelehrten Schulmeister zu be­solden, welcher die Jugend binnen Uflen in Gottesfurcht, guter Disziplin und Lehre unterrichten und lehren möge.“ Ferner sollte nach Wistinghausens Tode immer ein Knabe aus der Ver­wandtschaft Sander aus der Kommende Geldmittel für sein Stu­dium erhalten, und zwar vier Jahre lang jährlich 6 Taler.

Dem letzten Possessor der Kommende, Herrn Wistinghausen, musste die Stadt lebenslänglich 24 Joachimstaler pro Jahr be­zahlen. Das zur Kommende gehörige Wohnhaus am Kirchhofe zwischen der Schule und dem Hause Hinrichs von Volkhausen sollte ihm und seiner Tochter Anna für Lebzeiten verbleiben, ebenso 2 Fuder Holz, 2 Schff. Salz und freie Viehweide.

Die Verwendung von bisherigen Benefizien zu Zwecken der Schule war übrigens in der Kirchordnung von 1571 ausdrücklich festgelegt, wo es in den Bestimmungen über die Besoldung der Schul‑Präceptoren heißt: „Da aber solches eine Gemeinde nicht vermöchte, wollen wir zu nöthiger Versorgung christlicher Schulen die gnädige Versehung thun, dass die Besoldung von den Gütern, die vorzeiten zu Beförderung der Baals‑Pfafferey gedacht oder gegeben seind, vermehret und gebessert werde.“

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Salzwerkbettag

Mit Sorge beobachtete man 1515, dass die Solequellen – wohl in Folge mangelnder Sauberhaltung – spärlicher wurden. Die Salzufler mussten das baldige Versiegen ihrer Lebensgrundlage, des „Soltsots“ (Salzbrunnens) befürchten.

Neben einer gründlichen Reinigung und einem Umbau des Brunnens bekam die Ausschachtung (etwa 10 m tief) einen hölzernen Grund und dichte Bohlenwände, um das kostbare Quellgut vor erneuten Verunreini­gungen zu schützen.

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1515 beschloss der Bürgermeister und Magistrat der Stadt Salzuflen mit dem Einverständnis des Pfarrers Giesenbier „eine Stiftung mit dem Zweck, so lange die hl. Messe lesen zu lassen, um durch diese Gebete mit Gottes Gnade das völlige Versiegen des Salzbrunnens abzuwenden.“ Mit dem sichtbaren Erfolg wurde dieses Ereignis als der „Salzwerkbettag“ bekannt, der über die Jahrhunderte hinweg zwei Mal im Jahr gefeiert wurde: Mitte Mai und am Erntedanktag im Oktober.

Aufgenommen und erhalten geblieben ist diese Tradition bis heute dadurch, dass zum Erntedankfest auf dem Abendmahlstisch ein Schälchen Salz erinnert und jährlich zu Christi Himmelfahrt ein ökumenischer Salzwerkbettagsgottesdienst auf dem Salzhof stattfindet.

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Die sieben lutherischen Pfarrer in der Salzufler Kirche

Von Herford aus kamen erste reformatorische Impulse der Reformation auch nach Salzuflen.

Die aus dem Lippischen stammenden »Doktoren der Theologie«, die Augustinermönche Johannes Dreier (Lemgo), Gottschalk Kropp (Bega) und der spätere Salzufler Pfarrer, der Franziskaner Johann Karstian (auch Christianus genannt), waren wortgewaltige Prediger der neuen Lehre und zogen viele Salzufler und Lemgoer Bürgerinnen und Bürger zu sich in die Gottesdienste.

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Die sieben lutherischen Pfarrer in der Salzufler Kirche

Als erster evangelischer Pfarrer in Uflen muss der bereits erwähnte Johann Gronewold betrachtet werden. Aber bald schon kam es zwischen ihm und der Stadt zu Mißhelligkeiten. In einem Schreiben aus dem Jahre 1533 mahnte ihn der Magistrat, er möge bedenken, was über die Pflichten eines Predigers in den Paulusbriefen an Thimotheus und Titus geschrieben stehe.

Er solle Gottes Wort predigen und sich nicht in die Sachen der Obrigkeit mischen, auch nicht in die Fürsorge für die Insassen des neugegründeten Armenhauses. Schulmeister und Küster würden von der Stadt angestellt, nicht von dem Pastor. Es sei auch nicht schön, dass er von der Kanzel herab erkläre, von den 7 Florins im Jahre würde er nicht satt, und er könne keine Klei­der davon bezahlen. Er bekäme, was vereinbart sei. Wenn er anderswo mehr bekommen könne, möge er gehen.

Die Antwort des Pfarrers auf diese Zurechtweisung des Magistrats erscheint maßlos scharf. Bemerkenswert an ihr ist Gronewolds Erklä­rung, er wolle gern am Sonntagnachmittag den Katechismus predigen, doch müsse der Rat das junge Volk durch Drohungen veranlassen, die Krüge so lange zu meiden und zur Kirche zu kommen. Gronewold ist nach sechsjähriger Tätigkeit von Salz­uflen fortgezogen.

Sein Nachfolger war Johann Cristianus (Karstian, Kästing.) Er war Mönch im Minoritenkloster zu Herford, aber schon 1530 zum Protestantismus übergetreten. Nachdem er als 2. Pfarrer an der Münsterkirche zu Herford tätig war, hatte er von 1538-1548 die Predigerstelle in Salzuflen inne.

Nach 10 Jahren friedlichen Schaffens erlitt er Schiffbruch infolge seiner Weigerung, sich dem Augs­burger Interim zu fügen, jener einstweiligen und viel umstritte­nen Regelung Kaiser Karls V., welche die Einigkeit im christ­lichen Glauben wieder herbeiführen sollte. Wegen seines Bekenntnisses wurde er seines Amtes enthoben. Ab 1550 war er jedoch wieder Pfarrer in St. Marien zu Lemgo.

Bemerkenswert ist, dass Karstian erst an diesem neuen Wir­kungsort die „päpstliche Kleidung“ ablegte. Überhaupt lag die Kirche Lippes damals noch (nach Drewes) „ziemlich fest in den Banden Roms“. Man verehrte die Reliquien der Heiligen, machte Wallfahrten nach Wilbasen und Hillentrup, stiftete Al­täre zu Seelenmessen und betete die Kirchenheiligen an. Graf Simon VI. ließ sich sogar i. J. 1583 ein ganzes Faß Wasser aus dem wundertätigen Brunnen in Blomberg holen.

Nachfolger des Joh. Carstian wurde 1548 Hieronymus Grestius, der 1500 in Herford als Sohn des in heimlicher Ehe lebenden katholischen Dekans Joh. v. Grestius geboren war und einer auch in Salzuflen bekannten Familie von Grest entstammte. Er war 1529 durch den Grafen Otto von Rietberg als Erzieher seines Sohnes Johann berufen worden, da er in Wittenberg Theologie studiert hatte und in der Lehre Luthers wohl bewandert war.

Nach einer seelsorgerischen Tätigkeit in Ibbenbüren, wo er sich 1540 verpflichtet hatte, das lautere Wort Gottes zu lehren und die evangelischen Zeremonien recht zu halten, kam er 1548 nach Salzuflen. In dieser äußerst schwach besoldeten Stelle blieb er nur wenige Jahre.

Der nächste Pfarrer war Jost Schürmann, der seinen Namen gern in latinisierter Form „Joducus Scurernannus“ schrieb. In einem Schreiben vom 25. Jan. 1575 beklagte sich der Rat von Salzuflen bei der Äbtissin zu Herford, dass diese dem Pfarrer Schürmann auf Grund alter Pfandverschreibungen eine viel zu hohe Salzrente abgefordert habe; die möge sie ihm doch vergüten. Demnach war Pf. Schürmann an einem ‚Siedekotten‘ beteiligt.

Auch Schürmanns Nachfolger Peter von Neustadt schrieb seinen Namen gern lateinisch „Petrus Neapolitanus“; er ist aus Osnabrück nach hier gekommen und hat 21 Jahre als Prediger in Salzuflen gewirkt. Seine letzten Worte waren ein Zitat aus Vergil: „Sic itur ad astra.“ (So geht man in die Unsterblichkeit ein.)

Nach seinem Tode am 16. Juli 1595 beeilte sich der Landesherr, Graf Simon VI., die Stelle „aus hochbe­wegenden Ursachen“ mit einem selbst ausgewählten Kandida­ten zu besetzen, indem er sich auf seine landesherrliche Kir­chengewalt berief, während der Magistrat das Recht eines Kir­chenpatrons beanspruchte, das ihm das Vorschlagsrecht bei Be­setzung der Pfarrstelle zusprach.

Schließlich kam durch Ver­mittlung der Landstände am 22. März 1596 eine Regelung zustande, wonach für dieses Mal die Investitur durch den Grafen gelten solle, für alle Zukunft aber das Recht des Magistrats, drei wohl geeignete Personen vorzuschlagen, von denen der Landesherr einen Pfarrer aussuchen konnte, gewahrt bleiben solle („jus praesentandi“).

Der von Graf Simon ausgewählte „fromme und gelehrte Mann“ war Andreas Wedemeyer, der sich Widmarius nannte, aus Hildesheim stammte und zuerst in Lemgo Conrektor und Pfarrer an St. Marien war. In Salzuflen, wo er seit 1596 wirkte, nahm er sich als Schulinspektor besonders der Rektorschule an.

Der Magistrat erkannte jedoch seine Bemühungen um diese „berühmte Schule“ wenig an und unterstützte ihn in keiner Weise, während Graf Simon ihm für seine doppel­ten Mühen 60 Thl. zuschoss. Zum Kummer seines Landesherrn verließ er i. J. 1600 Lippe, um in Bremen Prediger an der Lieb­frauenkirche zu werden.

Johann Bötticher, der von Herford nach Salzuflen kam, erlebte während seiner hiesigen Amtstätigkeit von 1600 bis 1614 die Einführung des calvinistischen, reformierten Bekenntnisses in Lippe. Bei seinen Bemühungen in Salzuflen war sein Hauptgegenspieler der anmaßende und sittenlose Cantor Bartholomäus Hilarius, der 1604 sogar eine Reihe von scholastischen Thesen in lateinischer Sprache an die Kirchentür genagelt hatte mit der Aufforderung an Pfarrer Bötticher, sich einem öffentlichen Disput über diese Streitfragen zu stellen.

Erst nach einer länge­ren Haft in Detmold bequemte sich Hilarius, die Schlosskirchenordnung anzuerkennen und den gekränkten Pfarrherrn in Salzuflen um Verzeihung zu bitten.

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Einführung der reformierten Konfession

Es ist schon von Graf Simon V. berichtet worden, der als treuer Katholik sich bis zu seinem Tode gesträubt hatte, die Lehre Luthers anzuerkennen.

Sein Sohn, der nach langen Jahren der Vormundschaft als Graf Bernhard VIII. zur Re­gentschaft gelangte, war erster lutherischer Landesherr in Lippe. Dessen Sohn, der bedeutende und vielseitige Graf Simon VI., gewann Lippe in der sogen. zweiten Reformation für den Calvinismus.

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Simon studierte von 1567 bis 1569 an der reformierten Hochschule zu Straßburg und pflegte seitdem enge Beziehungen zu den Anhängern der Lehre Calvins. Um 1600 begann er mit der Einführung dieser Glaubensrichtung in Lippe.

„cujus regio ‑ ejus religio“

Im Jahre 1602 ließ Simon Vl. in seiner Schlosskirche zu Brake den Gottesdienst nach reformiertem Brauch, in der Absicht ein­richten, diese „Schlosskirchenordnung“ zur Richtlinie für alle Kirchen des Landes zu machen. In Detmold gründete er in dem ehemaligen Nonnenkloster Marienanger die Provinzial­schule, aus der das spätere Gymnasium hervorgeging, und besetzte sie mit reformierten Lehrern. Er hoffte, dass die den höheren Ständen angehörenden Schüler die Lehre Calvins später im Lande ausbreiten würden.

Als Kirchenvisitatoren berief er den Generalsuperintendenten Dreckmeyer in Detmold, den Hofprediger Henrich Plesmann in Brake und den Pastor Happenius in Lemgo. Bei den Visitationen wurde besonders darauf gedrungen, dass der Katechismus Luthers beseitigt wurde zugunsten des Anger’schen und später des Heidelberger Katechismus (von 1563).

Des­gleichen wurde die Abendmahlslehre im calvinistischen Sinne eingeführt. Hiernach wurde das Brot von den Teilnehmern gebrochen, nicht in der Oblate gereicht, und der Wein aus Bechern getrunken in der Art eines wirklichen Mahls. Die Sitte des Kreuzschlagens wurde abgeschafft, ebenso die katholischen Messgewänder und Chorröcke.

Der Superintendent Dreckmeyer, gebürtig aus Schötmar, hielt im Sommer 1605 in der Stadtkirche zu Detmold eine Reihe von Predigten über die Abendmahlslehre. Graf Simon VI., der im Schloss Brake residierte, begab sich mit seiner Familie dorthin und empfing am 12. Juni im Kreise seiner Räte und Hofbeamten das Abendmahl nach reformiertem Brauch. Diesen Tag des 12. Juni 1605 kann man als den Tag des Übertrittes Lippes zur Lehre des Calvinismus betrachten.

Viele lutherische Geistliche des Landes waren durchaus gegen diese Neuerung und wollten sich nicht fügen. Doch das Konsistorium gab nicht nach. Wenn sie nach mehrfachen Vor­ladungen, Ermahnungen und Bedrohungen bei ihrer Wider­setzlichkeit verblieben, wurden sie ihres Amtes enthoben, so die Pfarrer Thospann in Bösingfeld, Christianus in Barntrup, Wil­helmi in Donop, Perizonius in Cappel und Cato in Lüdenhausen.

Nur die Stadt Lemgo ist nach ernstlichen Streitigkeiten mit dem Landesherrn, bei denen nur die Vermittlungen des Pader­borner Bischofs Dietr. v. Fürstenberg blutige Verwicklungen vermieden haben, eine streng lutherische Stadt geblieben.

Dass Simon Vl. mit der verordneten Einfüh­rung der calvinistischen Lehre auch gegen die Einstellung seiner Landeskinder handelte, geht aus einer Klage des oben erwähnten Pastors Böt­ticher über traurigen Kirchenbesuch hervor: In dem ganzen Jahre 1607, so schreibt er, seien nur 14 Gläubige zum Abend­mahl gekommen, auch der Magistrat halte sich vom Gottesdien­ste fern.

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Von „des Kirchenturms erbauwunge“

Im Stadtarchiv befindet sich als ein besonders wertvolles Stück ein altes Stadtbuch, dessen erste Eintragungen in die Zeit von 1368 zurückreichen.

Die ältesten Salzufler Bürger­verzeichnisse, Ratsbeschlüsse, Käufe und Verkäufe durch die Stadt und richterliche Urteile sind darin aufgezeichnet. Auch mancherlei Berichte und Notizen aus frohen und trüben Tagen unserer Vorfahren haben darin ihren Niederschlag gefunden. Einer der interessantesten Abschnitte ist der „Contract wegen des Kirchenturms erbauwunge“

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Auf den massiven Turmunterbau mit seinen 10 m im Geviert und seinen 25 m Höhe war bei der Erbauung 1524 ein Glockengestühl und eine provi­sorische Decke, vermutlich ein pyramidisches Flachdach gesetzt worden. Es hat noch fast 100 Jahre (von 1524 bis 1616) gedauert, bis der prächtige, schlanke Turmhelm daraufgesetzt worden ist, wie wir ihn von den beiden Kupferstichen von Merian und van Lennep her kennen und welcher den Salzufler Kirchturm zum weitaus höchsten im Lipperlande machte.

Am 3. Juni 1616 ist mit dem Zimmermeister Henrick Sudertho von Neuenheerse bei Paderborn der Kontrakt wegen Ausbaues des Kirchturmes geschlossen. Die Höhe des Turmhelmes soll 120 Fuß ohne das Kreuz betragen, das sind 37,5m. Sudertho muss nach diesem Vertrage auf seine Kosten das von der Stadt gelieferte Holz behauen, schneiden und so weit verfertigen, dass nur noch die Dielen daraufgeschlagen zu werden brauchen.

Vier Arkenehlen, das sind Dachreiter, hat er an den Turm zu setzen (diese sind auf den alten Stichen besonders deutlich zu erkennen). Zum Lohn sollen ihm gegeben werden 200 Rthl., jeder zu 28 Fürstengroschen. Das Windeseil liefert der Meister, dagegen das „Jser“, d. h. das eiserne Zubehör an Bändern, Bolzen, Nägeln usw., wird vom Rate der Stadt bezahlt.

Am 17. Juni hat der Meister mit dem Aufrichten des Gebälks begonnen; genau ¼ Jahr später, am 17. September, setzte er als Krönung das oberste Stück mitsamt dem Knauf, dem Kreuz und dem Hahn darauf, „an die drey und vierzige füiße hoich,“ d. s. 13,5 m. In den Knauf ist eine Schachtel gelegt worden mit einem Pergament, auf dem die Namen der Kaiserlichen Maje­stät, des Landesherrn, der Herren Bürgermeister, Ratsver­wandten, Beiständer und Bauherren verzeichnet waren.

Die von der Stadt zu tragenden Gesamtkosten für den Turmbau ohne das Mauerwerk beliefen sich auf 1142 Rthl. 20 Gr. Die Gesamthöhe des Turmes betrug jetzt außer den 25 m, die auf den gemauerten Sockel entfielen, 37,5 m für den Turmhelm und 13,5 m für die Spitze, zusammen 76 m. Damals war allein der Turmhelm mit Kreuz und Hahn 51 m hoch, während heute die gesamte Turmhöhe vom Erdboden bis zur Spitze 52 m beträgt.

Als Vergleich sei erwähnt, dass der Glockenturm der Nikolaikirche in Lemgo, welcher bis dahin der höchste in Lippe war, nicht ganz 60 m hoch ist.

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Schicksale einer Kirche, der Brand vor 200 Jahren

Beim Bau des sehr hohen Kirchturmes im Jahre 1616 scheinen zwei bautechnische Gefahren nicht berücksichtigt wor­den zu sein: die Gefährdung durch Blitzeinschlag und der schnelle Verschleiß der steilen Ziegelbedachung.

Beides bereitete der Stadt viele Probleme. In den Jahren 1706, 1714 und 1722 hatten Bürgermeister und Rat, wie das Stadtbuch berichtet, das Turmdach genau prüfen und durch einen Ziegeldecker wieder ausbessern lassen.

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Im Jahre 1737 war wieder eine Reparatur notwendig, und der Ziegeldecker Peter Meister aus Bielefeld hatte mit zwei Ge­hilfen vier Wochen daran zu arbeiten. Er verlangte für sich 24 Gr., für jeden Handlanger 9 Gr. täglich, für den von Bielefeld mitzubringenden Stuhl (Gerüst) 12 Gr.

Der herrschaftliche Ziegeldecker Karl Tauber aus Detmold war in den Jahren 1748, 1750, 1751, 1753 und 1759 mit notwendigen Reparaturarbeiten am Turme beschäftigt, weil das Dach, besonders nach Nordwesten hin, immer wieder schadhaft wurde. Er forderte während der vierwöchigen Arbeiten täglich 24 Gr. und 3 Kannen Bier für sich, 9 Gr. und 2 Kannen Bier für den Gehilfen, für die Seile oder den Stuhl 6 Gr. Für das Abnehmen und Wiederaufsetzung des Hahnes, den der Kantor mit feinem Goldschaum zu bedecken hatte, 1 Thl. 12 Gr. Es wurde aber bestimmt, dass er damit nicht durch die Straßen ziehen und die Leute „schatten“ dürfe.

Am 2. März 1723 schlug zum ersten Male der Blitz in den Turm ein. „Morgens zwischen 9 und 10 Uhr hat bei einem schweren Gewitter, während gerade der Magistrat auf dem Rat­hause zu Gericht gesessen hat, der Blitz in den Kirchturm geschlagen und die Turmspitze entzündet.“ Ein Vorübergehen­der wurde zufällig darauf aufmerksam, als er eine herabgefallene Schieferplatte aufhob und merkte, dass sie ganz heiß war. Auf seinen Lärm hin eilten die Leute mit ihren Wasser­eimern auf den Turm und löschten den Brand. Sechs Dielen in 9 Fuß Länge waren bereits vom Feuer verzehrt.

Von dem furchtbaren Brande 1762 lassen wir uns durch zwei Augenzeugen berichten: Der Secretarius Christoph Vogel erlässt in dem Kollektenbuch an die Gönner in Hamburg und Braunschweig einen Aufruf, wonach „Die Evangelisch‑Refor­mierte Kirche bey eynem am 5 ten Novbr. entstandenen schwehren Gewitter durch einen Wetter‑Strahl entzündet und biß auf den Grund durch die Feuer‑Flammen bei einem entsetzlichen Wind‑Sturm consumiret und eingeäschert worden.“

Und der Pastor Gottschalck Krecke, in dessen Pfarrhause auch alle Kirchenbücher mit aufgebrannt waren, machte in dem neuangelegten Kirchenbuch folgende Eintragung: „Da die vorigen Kir­chenbücher in der unglücklichen heftigen Feuersbrunst, so den 5. Novemb. 1762 gegen Abend entstanden, verbrandt und also verlohren gegangen, maßen hiedurch benebst vielen ansehn­lichen Häusern und Scheunen auch die ganze Kirche mit dem Thurm, allen Glocken, Orgel und gantzen Kirchengestühlen benebst dem Pfarrhause, Cantors‑, Küster‑, Schul‑ und Armen­hause biß zum Grunde verbrandt und zu Asche geworden sind, ausgenommen denen auswändigen Mauern an der Kirche und Thurm, so ist dieses Kirchenbuch an deren Stadt wiederum verfertiget und aufgerichtet.“

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Der Wiederaufbau in schwerer Zeit

Nach dem Brand war der Hallenbrink bis an die Osterstraße eine einzige Trümmerstätte, abgesehen von einem massiven Steingebäude am Markt (heute Brand), das in Zukunft Pfarr­haus wurde. Von der Kirche standen nur noch die Um­fassungsmauern und der 25 m hohe Turmsockel. In dem Kol­lektenbuch wird darauf hingewiesen, dass die hiesige Stadt und Gemeinde, welche in dem noch nicht beendeten 7‑jähr. Kriege ohnehin viele Drangsale erlitten hatte, die Kirche und die anderen öffentlichen Gebäude aus eigenen Mitteln nicht wie­derherstellen könne.

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Der Gesamtschaden für die Gemeinde wurde auf 62 000 Thl. geschätzt. In der seit 1752 bestehenden Landes‑Brandassecuranz waren damals wohl die öffentlichen Gebäude für Verwaltung, Sicherheit und Feuerwehr, nicht aber die für Kirche und Schule mitversichert. Erst bei Aufstellung eines neuen Brandassecurationskatasters i. J. 1793 sind die hie­sigen Kirchen‑, Pfarr‑ und Schulgebäude mit eingesetzt worden.

Die Landesregierung tat das ihre, um wenigstens mit guten Ratschlägen die schwergeprüfte Stadt zu unterstützen. Gerade war Archivrat Ludwig Knoch nach Detmold gekommen, dem der Graf außer der Neuordnung seines Haus‑ und Landes­archivs auch das Bauressort übertragen hatte. Knoch half den Salzuflern zunächst einmal bei der Einrichtung einer Kollekte, bei der die großen reformierten Kirchengemeinden in Hamburg, Celle, Braunschweig, aber auch in Holland angegangen werden sollten. Der von ihm selbst vorbereitete Aufruf schloss mit den Worten: „Der reichste Vergelter wird die Gabe, welche zu seiner Ehre und Beförderung seines allerheiligsten Dienstes gerichtet, solchen mildtätigen Herzen mit tausendfachem Segen ersetzen.“

Das Kollektenbuch, welches damals vom Ratsherrn Stohlmann über Land getragen wurde, steht heute noch im Stadtarchiv und kündet von der Gebefreudigkeit vor allem der Hamburger. Dort trug sich nächst dem Senat der Stadt, der den Reigen mit einer Spende von 10 Dukaten eröffnete, die „Teutsche Reformierte Gemeinde“ mit 60 Thl., die französische reformierte Gemeinde mit 30 Thl. ein, und es folgt dann die lange Reihe der Handelsherren, die in schönen Schriftzügen ihre Namen und Spen­denbeträge eingezeichnet haben. ‑ Auch die letzte der ein­laufenden Spenden soll nicht vergessen werden: Zum Neubau der feuergeschädigten Kirche auf dem Hallenbrinke schickt 1764 Pastor Marcel von der französisch‑reformierten Gemeinde in Celle 20 Thl. an Pastor Gottschalck Krecke.

Auch die Leitung des Kirchenneubaues wurde Archivrat Knoch übertragen, der zur Bauausführung den „Stadts‑Mauer‑Mei­ster“ Würtz und den Zimmermeister Schramm, beide aus Lemgo, verpflichtete. In dem Vertrag vom 31. Mai 1763 über­nahm es Würtz, zunächst den schadhaften Turmpfeiler an der Innenseite 2 m dick und 80 cm tief zu untermauern und noch 32 cm dick einzufassen. Dieser Pfeiler springt noch heute als der sogen. „Block“ in den Kirchenraum hinein. Die stehen­gebliebenen Reste der Gewölbe und Pfeiler mussten bis zum Chor hin abgebrochen werden, desgleichen das Gewölbe über dem „Raths‑Stand“. Die alte Sakristei neben dem Kirchturm verschwand ganz. Die Tür nach dem Kirchhof hin wurde zuge­mauert, dafür eine Tür in die gegenüberliegende Wand einge­brochen. Weil statt der Gewölbe, die das Dach bisher getragen hatten, eine schlichte Balkendecke geschaffen werden sollte, wäre das Kirchenschiff viel zu niedrig geworden, besonders für die Stühle auf der „Brüggen“ (Prieche), die 4‑5 m höher als das Gestühl unten werden sollten, von der Orgel ganz zu schweigen. So musste die Mauer ringsherum mit einer Stärke von 60 cm um 1,60 cm erhöht werden. Auch musste M. Würtz das Kirchen­innere sauber weißen und mit Lackmusfarbe blau einfassen.

Der am gleichen Tage abgeschlossene Kontrakt mit Meister Schramm besagt, dass dieser „sich verobligieret, folgende Arbei­ten in einem ohntadelhaften Zustande zu verfertigen:

  1. ein ganz neues Dachwerk mit Gebälk, Latten u. Hängewerk,
  2. die Stellage vor dem Maurermeister (Maurergerüst),
  3. die Wellenhölzer zu präparieren,
  4. Cirkelbogen auf den herumlaufenden Gesims zu setzen,
  5. das angebaute Nebengewölbe mit einem Dache zu versehen,
  6. die vier Gebälke im Thurm samt dem Glockenstuhl zu verfertigen, wofür ihm der Magistrat das Holz liefern und hundert und dreißig alte Louisdors successive auszahlen will.“

Insgesamt sollte der Maurermeister für seine Arbeiten 440 Thl., der Zimmermeister 500 Thl. erhalten.
Das Dach wurde mit Höxterplatten belegt, weil diese „die aller­vorzüglichsten und dauerhaftesten seyn.“ Dazu waren 7.600 Steine erforderlich, die bei Fr. Bröker in Holzminden bestellt und auf der Weser bis Vlotho geschafft wurden, von wo sie durch Fuhrwerke nach Salzuflen gebracht wurden. (Diese Platten haben nicht ganz 100 Jahre gehalten; 1859 wurde die Kirche mit Höxterplatten neu bedacht.)

 

Pech mit den Glocken

Wegen eines neuen Geläutes wurde am 16. Februar 1763 ein Kontrakt mit dem Meister Friedr. Martin Rinker in Osnabrück geschlossen, der sich verpflichtete, die drei zersprungen am Boden liegenden Glocken, die zusammen 48 Ztr. wogen, nach Osnabrück zu holen und „ohntadelig und meisterhaft“ neu zu gießen. Rinker erhielt für seine Arbeit und den Transport 412 Thl.

Nach 1 ½ Jahren waren die Glocken wieder geborsten, wohl deswegen, weil „der Gießer die Komposition der Metalle nicht recht versteht“, wie Rinkers Vetter vermutete. Am 4. Okt. 1772 wurden sie von M. Fricke in Gütersloh, der auch Talle, Brake und St. Johann in Lemgo mit Glocken beliefert hatte, „in loco“ (also neben der Kirche) neu gegossen. Weil die beiden großen 1882 wieder geborsten waren, sind sie von der Firma J. J. Radler Söhne in Hildesheim neu gegossen worden; sie hatten 1880 kg, bzw. 810 kg Gewicht und 1,44 m, bzw. 1,16 m Durchmesser. Eine dritte Läuteglocke mit 616 kg Gewicht und 1 m Durchmesser ist i. J. 1900 hinzugekommen. Alle sind sie, weil sie keinen Kunst‑ oder Geschichtswert hatten, 1917 abge­liefert und eingeschmolzen worden. Das neue Gußstahlgeläut von den Bochumer Stahlwerken, das auf A ‑ C ‑ D abgestimmt ist, wurde am 9. März 1922 in feierlichem Zuge durch die Stadt eingeholt.

Der Gottesdienst war seit dem Brand 1762 auf dem Rathaus­saal abgehalten worden. Am 20. Februar 1765 „ist die hiesige aufgebrannte Kirche wiederum auf das feyerlichste eingeweyhet worden, nachdem einige Jahre vorher auf dem Rahthause hie­selbst Kirche gehalten“. Am 100. Jahrestag dieser Einweihung i. J. 1865 ist ein Kirchenfest zur Erinnerung an den Wiederauf­bau abgehalten worden, wobei die Festpredigt durch den Kon­sistorialrat und früheren Seminardirektor Otto Thelemann ge­halten wurde.

Der Turmhelm ist niemals wieder in seiner alten Höhe aufgebaut worden. Anfangs hat man sich mit einem Notdach beholfen. Erst 20 Jahre nach dem Brand ist unter Leitung des beim Gradierwerk angestellten Kunstmeisters Fischer das heutige, jetzt mit Kupfer gedeckte Dach mit seiner barocken Zwiebelkuppel daraufgesetzt worden. Die Kosten betrugen 925 Thl., wozu die Stadt noch 66 starke Eichen aus dem Stadt­wald liefern musste. Am Schluss des Kontraktes heißt es: „So lange oben gearbeitet, wird vor die Zimmerleute und die Arbeitsleute alle Woche 2 Tonnen Bieres vermacht. Wenn aber der Turm errichtet ist, wird eine Krone formieret und eine Rede gehalten, worauf der Meister Laken bekommt zum Kleid, der Polier Zitz zur Unterweste, die übrigen Zimmerleute ebenfalls jeder ein Tuch, und wenn dies alles geschehen ist, so wird den Zimmerleuten und denen anderen Arbeitsleuten eine Mahl­zeit verehret und etwas Musik dabei“.

Am 13. November 1782 war der Turm im Rohbau fertig. Die Arbeitsleute bekamen die Mahlzeit, Bier, Branntwein, Pfeifen und Tabak, zusammen für 4 ½ Louisdors. Dazu lieferte der Stadtmusicus Meier für 5 Thl. die Musik. Das Kreuz wurde von dem Eisenfabrikanten Cronenberg in Exten geliefert. Es wog 743 Pfund und kostete 92 Thl. 31 Gr. 4 Pf.

Für die alte, verbrannte Orgel, die 1647 für 251 Thl. angefertigt worden war, lieferte der Orgelbauer Stephan Heeren in Barn­trup ein neues Werk mit 14 klingenden Stimmen für 800 Thl. Ebenfalls 1765 baute Meister Heinrich Kampmeyer aus Schöt­mar für 25 Dukaten die eichene, mit Nußbaumholz furnierte Kanzel mit den Mustern von Rose und Stern und ihren gewun­denen Ebenholzsäulen. Von dieser werden auch noch heute die Predigten gehalten.

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Aus dem kirchlichen Leben in früheren Jahrhunderten

Das Gemeinschaftsleben in Salzuflen war immer zutiefst vom christlichen Geist durchdrungen, und die Sorge für die Inne­haltung der göttlichen Gebote und für die Achtung der kirch­lichen Einrichtungen lag beim Rat der Stadt, der nicht allein der finanzielle Träger von Schule und Kirche, sondern auch ihr rechtlicher Vertreter war.

Die Statuten der Stadt und der Schützengilde, sowie die vom Stadtrichter verhängten Strafen bei Missachtung der Gebote und der Gottesdienste sind alle getragen von der Überzeugung, dass Glaube und Gottesfurcht die sittlichen Grundlagen aller staatlichen Einrichtungen sind.

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Eine Reihe von Auszügen aus Büchern und alten Akten mag dies erläutern:

In den städtischen Statuten, deren älteste Niederschrift durch den Richter, Notar und Stadtschreiber Caspar Pott kurz nach 1550 erfolgt ist, heißt es in den Artikeln 1‑5, dass Unzucht zu Hause oder auf der Straße, ob in Wort oder Tat, hart bestraft werden solle. Dahin gehören Gotteslästerungen, Fluchen, Schwören, Lügen und Betrügen. Mit 5 Gulden Strafe ist jeder zu belegen, der auf dem Salzhof oder in einem Siedekotten durch lästerliches Betragen Gott und die von ihm aus Gnaden gespendete Solquelle schmäht. Allen Bürgern nebst Haus­gesinde und Kindern ist das Würfeln, Wetten und Doppeln bei hoher Geldstrafe verboten. Die Sonntagsruhe ist streng inne­zuhalten. Jede Arbeit an Sonn‑ und Feiertagen ist strafbar. Während des Gottesdienstes soll sich keiner in der Nähe des Gotteshauses auf der Straße zeigen; es darf auch, „wan Gades wort geprediget“, außer an Kranke kein Branntwein, Bier oder Wein ausgeschenkt und keinerlei Ware zum Verkauf angeboten werden. Die Krüge haben des Sonnabends im Winter um 9, im Sommer um 10 Uhr zu schließen. Tumultieren, Raufen, Schreien und dergleichen „Ungestümigkeit“ ist bei ernsthafter Strafe verboten.

Die Schützenartikel, 1676 vom Secretarius Christian Grote niedergeschrieben, bedrohen in Art. 4 jeden, der „Gottesleste­rung geprauchet“, mit der Strafe von 1 Thl., der an den Rat, und 1 Ortsthaler, der an die Schützenkasse zu zahlen ist.

Im Jahre 1693 erließen Bürgermeister und Rat von Salzuflen eine ernste Vermahnung an alle Mitbürger wegen Missachtung des Gotteshauses und der Sabbatruhe. Viele Bürger, so heißt es, besuchen die Kirche „so gar schläfrig und langsam“ und sitzen lieber „in denen Brandtweinshäusern oder lauffen unter der Predigt um ihres Gewinnes und Wuchers halber auf die Dörffer.“ Die Stadtobrigkeit will solchem schändlichen Leben nicht länger zusehen und hinfort die Stadttore des Sonntags bis Ende des Gottesdienstes geschlossen halten. Wer trotzdem hin­ausgelassen werden möchte, hat zuvor einen Mattier (Matthias­groschen) in die Armenbüchse beim Pförtner zu werfen. Ferner soll in Zukunft aus jeder Familie wenigstens eine Person zur Kirche gehen, sooft gepredigt oder Betstunde gehalten wird.

In der vom General‑Superintendenten von Exter ausgearbeiteten und 1571 veröffentlichten Lippisch‑Spiegelbergischen Kirchen­ordnung wird jedem Ehebrecher auferlegt, dass er an drei auf­einanderfolgenden Sonntagen mit einem weißen Laken behängt und einer brennenden Kerze in der Hand um die Kirche ziehen und dann während des Gottesdienstes vor der Kanzel stehen müsse. Diese Verfügung ist in Salzuflen oftmals bei Ehe­brechern beiderlei Geschlechts angewandt worden. Vielfach lesen wir aber auch bei dem gleichen Delikt von Landesverwei­sung, vom Pranger, Halseisen und Auspeitschen. So wurde die Anneke Smering 1575 des Ehebruchs bezichtigt, nach dreimaligem Bekenntnis an den Pranger gestellt, mit Ruten ausgestrichen und dann des Landes verwiesen. Ancke Laub kam 1677 wegen mehrfacher „Unpflicht“ ans Halseisen, von dem sie der Stadtbüttel abends um 6 Uhr losmachte; dann musste sie am folgenden Tage die Stadt verlassen.

Johann Neddermann kam in die „düstere Kammer“, weil er in der Christnacht 1668 in der Wirtschaft Wegener gezecht und auf dem Heimwege den Stadtwächter Sabelitz verprügelt hatte.

Heinrich Griemert hatte sich im Stadtkeller an Bier und Branntwein bezecht, nachdem er zuvor in der Kirche das Abendmahl empfangen hatte; er musste in die Dunkelkammer.

Hermann Pegel kam ebenfalls in das düstere Verlies, weil er mit Fressen und Saufen den Sabbath entheiligte und bei star­kem Donnerwetter lästerlich fluchte. Jobst Habbe schleppte 1685 während der Sonntagspredigt 2 Schaff Korn in die Stadt und kam deshalb in die düstere Kammer.

Desgleichen 1630 Caspar Tieß, weil er „das Wort Gottes verachtet, flucht, schwört, frißt, säuft und seine Hausfrau prügelt.“

Simon Brüggemann musste 4 Tage in die dunkle Kammer, weil er bei einem starken Donnerwetter von Hagel und Donner geflucht, die Nachbarin Paßevahl geschlagen, den Nachbarn Scheiper einen Werwolf und die Kinder Hexen geheißen hat. ‑ So, könnte eine Unzahl von Bestrafungen genannt werden, die wegen Missachtung der christlichen Bestimmungen und Gebote verhängt worden sind. Die Gerichtsprotokolle und das Salzufler Urfehdebuch sind voll davon.

Den Urfehdeschwur musste jeder in Haft Befindliche ablegen, ehe er wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Er gelobte, für erlittene Strafe keine Rache an der Stadtbehörde üben zu wollen. Der Richter Bartold van Büxten nahm z. B. 1550 der Elske Bungeners, die wegen Ehebruchs aus der Stadt verwiesen, aber heimlich zurückgekommen und erneut verhaftet worden war, nach Verbüßung einer längeren Haft den Urfehdeeid ab: „Und hefft vorerst oir luchtern borst geblothet (ihre linke Brust entblößt) und oir richten handt dar up gelecht“; dann hat sie beim Heil. Evangelium gelobt und geschworen, nichts zu tun gegen einen Bürger unserer Stadt. Die Zeugen Gottsch. Busse zu Werl und Symon Eikmeyer vom Eikhofe haben mit Hand­schlag die Bürgschaft für Elske in Höhe von 400 Gulden gelobt.

Aber nicht nur von Übertretungen der Gebote und ihrer Be­strafung ist in den Kirchenakten zu lesen, auch von großherzigen Taten, Hilfsbereitschaft und Opfersinn hören wir immer wieder. So ist in der Familienchronik der Barkhausen zu lesen, dass der ehelos verstorbene und wegen seiner unge­wöhnlichen juristischen Fähigkeiten bei Reich und Arm beliebte Vice‑Hofrichter Johannes Barkhausen 250 Thl. an die Stadt verliehen hat, damit von ihren Zinsen bedürftige Angehörige seiner Verwandtschaft unterstützt würden. Ein „sehr geschickt ausgeführtes Epitaphium“, eine Tafel zu Ehren des Stifters, ist 100 Jahre nach der Donation bei dem Kirchenbrande 1762 ein Raub der Flammen geworden.[3]

Ein Neffe des Vice‑Hofrichters, der Kanzler und gräfliche Rat Johann Barkhausen, war auch kinderlos und stiftete 1703 ein Legat von 200 Thl. „denjenigen aus der Verwandtschaft, so etwa in Dürftigkeit geraten möchten.“

Ein dritter bedeutender Angehöriger dieser Familie ist der Kammerrat Jobst Bernhard Barkhausen, der als einer der ersten Senioren die Verwaltung der Familienstiftung mit in die Hand genommen und in seinem Alter gemeinsam mit seiner Gattin Clara Beata, geb. von Meinders, nochmals eine Schenkung von 300 Thl. gemacht hat, die als Obligation an das Salzwerk über­ging, damit von ihren Zinsen die Armen der Stadt betreut wür­den. Beide Eheleute sind in der Kirche beigesetzt worden (1728 und 1738), und ihre Grabplatten befanden sich bis zum Umbau der Kirche 1892 auf dem Chor. Seitdem liegen sie in der kleinen Vorhalle des rechten Einganges. Dass die Kirche aus Dankbar­keit für diese hochherzigen Spender auch den Nachkommen ein ehrendes Begräbnis in der Kirche gewährt hat, ersehen wir aus einem Schreiben vom 9. März 1778, in welchem auf eine Anfrage des Konsistoriums geantwortet wird, dass noch Begräb­nisplätze in der Kirche vorhanden seien. Hier würden die Geistlichen begraben, und „die Erben von Kammerrat Bark­hausen haben für 25 Thl. Plätze mitten auf dem Chor erwor­ben.“

Die Familien Barkhausen und Krecke, vielfach miteinander ver­wandt, haben 1783 gemeinsam der Kirche auf dem Hallenbrinke einen großen Kronleuchter geschenkt, ein Meisterwerk der Feinschmiedekunst, das heute noch den Kirchenraum ziert. Gerade ein Jahr zuvor hatte die Innung der Kaufleute, das sogenannte „Krameramt“, der Salzufler Kirche einen von Mei­ster Joh. Philip Bartels in Bremen verfertigten Kronleuchter zum Geschenk gemacht.

Schon 1622 hatte der Rittmeister Gottsch. Heywinkell außer 50 Thl. zur Aufbesserung des Pfarrergehaltes noch 25 Thl. in seinem Testament ausgesetzt, wofür ein Kronleuchter aus Mes­sing gekauft und über dem Gang vor den „Mannsstühlen“ auf­gehängt werden sollte. Und als 1639 ein Teil des Pfarrgartens vor der Osterpforte für 40 Thl. an den Rittmeister Heinrich Cleve verkauft wurde, stiftete der Käufer der Kirche einen silbernen, vergoldeten Kelch.

Zu den Einkünften des Pfarrers gehörten die „Leichengebüh­ren.“ Sie betrugen bei jeder Beerdigung für den Pfarrer 1 Thl., für den Küster die Hälfte, also 18 Gr.

Die Taxen für Särge waren 1786 festgesetzt auf 3 Thl. für einen großen, 2 Thl. für einen mittleren und 1½ Thl. für einen kleinen Sarg. Das Leichentragen kostete 6‑9 Groschen. Nur Angehörige einer Gilde wurden von ihren Gildebrüdern umsonst getragen. Eine Regierungsverfügung aus diesen Jahren versuchte den Luxus bei Särgen einzuschränken.

Amtmann von Hoffmann auf Steinbeck forderte 1767 einen Kirchenstuhl für sich, „wo honable Leute nicht mit allerhand Volks vermischt sind.“ Ihm war bedeutet worden, dass durch den Brand die Eigentümer von Kirchenstühlen ihr Recht ver­loren hätten.

Am 12. Sept. 1877 wurde die Synodalverfassung eingeführt, in der sich Staat und Kirche vermögensrechtlich auseinander­setzten.[4] Für die Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse wurde die Kirchensteuer eingeführt. Die von der Landkasse bisher geleisteten Zuschüsse aus eingezogenen Klöstern und Stiftun­gen wurden auf 50.000 Mark jährlich festgesetzt. In Salzuflen wurden während der Amtszeit des Pfarrers Krücke durch den Vertrag vom 12. Sept. 1879 Stadtgemeinde und Kirchenge­meinde voneinander getrennt.[5] Die Stadt gab Kirchen‑ und Pfarrvermögen heraus und verpflichtete sich zur Zahlung einer jährlichen Geldleistung von 600 Mark an die Kirchenkasse. Von nun an hatte der Magistrat keinen Einfluss mehr auf die Wahl der Pfarrer; das „jus praesentandi“ des Rates war damit er­loschen. Die jährlichen Zahlungen von 600 Mark wurden allerdings erst 1996? eingestellt.

Vermischtes:
  • Gründung der Kinderbewahranstalt an der Stelle des alten Wachtturmes vor dem Schießhofe i. J. 1849.
  • Küster Fischer schmiert die Glocken, die er zu bedienen und zu betreuen hat, nicht ordnungsgemäß.
  • Sein Nachfolger Küster Brenker soll 1852 die Kirche räuchern.
  • Pastor Sartorius beantragt 1856, die lippische Rose an der Decke der Kirche zu entfernen.
  • Für unsere Kirche wird 1856 von einem Schwarz aus Herford ein silbernes Taufbecken für 40 Thl. geliefert.
  • Im Jahre 1858 wird statt des bisherigen kupfernen ein silberner Abendmahlskelch auf Kosten des Magistrates angeschafft.
  • Die Kirche erhält 1859 eine neue Bedachung mit Höxterplatten aus den Sellemeyer'schen Steinbrüchen in Holzminden; die Latten macht Zimmermeister Günther.
  • Die Einkünfte der Salzufler Pfarre betrugen im 17. Jahrhundert 375 Thl. 29 Gr.; um 1800 hatte sie eine Einnahme von 413 Thl.; nach dem der Landessynode vorgelegten Anschlage von 1878 beliefen sich die Intraden der Salzufler Kirche auf 848,65 Thl.
  • Nach der Volks­zählung von 1925 war die Zahl der reformierten Einwohner Salzuflens 4924.
  • Noch 1882 stand auf der Kanzel der Kirche eine alte Sanduhr, die den Pfarrern immer die Zeit für ihre Predigt angezeigt hatte.
Weniger…

Quellen:

  • Stadtarchiv
  • Kursbuch Religion
  • Lipp. Regesten II + III
  • Unsere lippische Heimat
  • O. Pölert, Chronik von Salzuflen
  • O. Pölert, Die reformierte Kirche auf dem Hallenbrink
  • Festschrift der ev.-ref. Kirchengemeinde Schötmar „1200 Jahre Kilianskirche“.

Weitere Texte und Themen mit der vollständigen Quellenangabe enthält die gedruckte Ausgabe der Festschrift, erhältlich in Restexemplaren gegen einen Kostenbeitrag im Gemeindebüro.